Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, 6. Sitzung
I. öffetnlicher Teil:
2.) Vorstellung des Substanzwerterhaltungskonzeptes für das Kanalnetz der Stadt Pulheim
- Es wurde eine Firma 2018 beauftragt sich mit dem Zustand der Kanäle in Pulheim auseinander zu setzen.
Es folgten sehr kleine Grafiken mit Unmengen von Daten bei gleichbleibenden Argumenten des Redners.
Woraufhin viele Fragen der Abgeordneten folgten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aufgrund des jungen Alters der Kanäle (meistens aus den Jahren 1960-1980)
die Substanz der Kanäle statistisch gesehen gut erhalten sein müssten.
Von 3000km Kanallänge wären nur 6% kritisch (handlungsbedarf) aufgrund des Alters, jedoch nicht aufgrund der Substanz.
Es wird empfohlen dauerhaft kleine Reperaturen durchzuführen um in keinen Sanierungsstau zu kommen.
Auch kann nicht exakt benannt werden, wo welche Schäden sein werden, dies müsste die Stadtverwaltung immerwieder durch Ingeneure prüfen.
Sollte das Kanalsystem nicht stetig gewartet werden und sich auf dem guten Kanalnetz (substanz) ausgeruht werden, so könne sich das Blatt schnell
wenden und man müsse in kürzester Zeit doch größere Investitionen einplanen. Natürlich kann es immer Ausnahmen geben, so sei eine Sanierung im Sinne der Modernisierung,
oder der Aufstockung zusätzlicher Leistung immer einer Reperatur vorzuziehen. So würde es für die Zukunft vorbereitet werden, da Pulheim ja eine wachsende Stadt ist.
3.)Vorstellung des Video-Produkts „Rückstauschutz" für die Internetpräsenz der Stadt Pulheim
- Es erfolgte eine Abspielung eines Informativen Animationsfilmes für 7140€.
Dieser kurze Film klärt die Funktion eines Rückstauschutzes in seinen mehreren Ausführungen vor.
Der Film klärt jedoch nicht auf, dass man gesetzlich sogar als Privatperson in Pulheim verpflichtet ist, einen solchen Schutz zu installieren in
sein Entwässerungssystem.
So schlägt die FPD vor, in den zukünftigen Gebührenbescheiden mit einem Link, auf jenes Video zu verweisen.
So eine wichtige Information sollte aber durch einen gesamten Flyer publik gemacht werden.
4.) Mobilstationen: Vorstellung Feinkonzept
Statt eines Feinkonzeptes wurde hier die grobe Platzierung von unterschiedlichen Varianten von Mobilstationen,
von einzelen Radnadel, mit und ohne Dach, sowie ganzen Parksystem präsentiert.
Die Angaben sind leider ungenau und die Priorisierung ist nicht erkennabar.
Hierfür stellt die Stadt Pulheim 700.000€ zur Verfügung, wobei dies ein Förderprojekt des
Rhein-Erft-Kreises ist.
So werden fertige Förderanträge zur Verfügung gestellt und diese Mobilstationen bis zu 90% gefördert.
Die Ausführung könnte noch diese Jahr erfolgen, finale Abstimmung erfolgt mit dem Mobilitätskonzept.
5.) § 24 GO Antrag über die Reinigung der öffentlichen Parkbuchten
Hier gab es eine Beschwerde eines Bürgers mit 51 Grundstückbesitzern, dass die Straßenreinigungssatzung der Stadt Pulheim,
welche am 01.01.2017 beschlossen wurde nicht rechtskräftigt ist.
Denn hier wurde laut Beschlussvorlage eine Probezeit dieser Satzung vereinbart. Diese Probezeit sollte ein halbes Jahr betragen und
die Verwaltung sollte dann durch einen Erfahrungsbericht darstellen, wie die Umsetzung der Satzung gelingt.
Dies ist jedoch nicht geschehen. Die Verwaltung überprüft dies, verweist aber darauf, dass Satzungen in der Regel nicht
zeitlich begrent sind und der Stadt Pulheim es gesetzlich frei steht die Reinigung der Parkbuchten an die Grundstückeigentümer
zu übertragen. Als Begründung erfolgte damals, dass die Stadt Pulheim gar nicht die technische Ausrüstung habe, die Parkbuchten
zu reinigen.
- Der Bürger hat also eine solche technische Ausstattung?
Leider eine sehr unbefriedigender Umgang mit der Beschwerde der Bürger.
Die Verwaltung fasst zusammen, die Satzung zu überprüfen und einen Erfahrungsbericht nachzulegen.
Ansonsten gelte der Regel: "Eigentum verpflichtet"
Der Bürger verweist ebenfalls auch die Nicht Kenntnis vieler.
Die Stadt reagiert darauf mit, sie habe die Satzungsänderung publiziert per Pressemitteilung und
eine Bekanntmachung auf der Homepage. Es obliege den Eigentümern selbst sich dauerhaft selbst zu informieren.
Sieht so Bürgernähe aus?
Ein Kompromis wäre doch sehr förderlich gewesen. Etwa eine Jährliche Mitteilung an alle Eiegntümer, was sich in dem Jahr geändert hat,
in Form einer Zusammenfassung. Denn wer schafft es denn sich jederzeit über alles zu informieren?
6.) Fußverkehrs-Check in Pulheim: Abschlussbericht und Beschluss zur Umsetzung
Die Stadt Pulheim hatte sich als eine von 37 Mitgliedskommunen für die Durchfürhung eines Fußgängerverkehrs-Check
beim Land NRW beworben, welcher die Kosten dieses Checks vollständig übernimmt und ist als eine von 12
Komunen auch ausgewählt wurden.
Hier wird die Infrastruktur des Fußgängerverkehrs mit Verwaltung und Bürgern begutachtet und eine List mit Verbesserungs-
vorschlägen erstellt.
So erfolgte die Umsetzung aufgrund von Corona erst im August letzten Jahres.
Inzwischen liegt der Bericht vor, mit Insgesamt 34 Handlungsempfehlungen.
Davon einige mit einer hohen Dringlichkeit.
Hier wird von den Grünen zu Recht eine Umsetzung dieser Dringlichkeiten noch bis 2023 verlangt:
Denn die Verwaltung hat ein Abarbeiten aller Mängel in den nächsten 3 Jahren zugesagt.
7.) Aufstellung/Erneuerung von Sitzbänken im Stadtgebiet Pulheim;
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und WfP sowie des Seniorenbeirats
- Es folgen eine Reihe von Vorschläge, wo weitere Bänke zum verweilen in Pulheim aufgestellt werden.
Hierzu vorgesehen ist die "Kölner Parkbank", da diese wetterbeständig und weniger reparatuanfällig ist.
Dafür aber auch hart, unbequem und nicht wirklich schön.
Hierzu können also der Stadtverwaltung gerne mögliche Standorte über die jeweiligen Partein oder sicherlich auch direkt
an die Stadtverwaltung selbst, in Form einer Anregung eingebracht werden.
Der Haushalt sieht eine Umsetzung der Maßnahme (Anzahl der Bänke) bis 20.000€ vor.
Dazu sollen aber auch bestehende Bänke repariert werden.
8.)Aufstellung von Leitzylindern an der Querungsstelle Pulheimer Straße / Höhe Randkanal;
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und WfP
- Antrag zurückgezogen
9.)Anordnung eines weiteren Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") an der Steinstraße / Höhe Kultur- und Medienzentrum;
Antrag der Fraktion WfP
- Antrag zurückgezogen
10.) Tempo 30 auf der Nettegasse
Hier gab es große Unklarheiten bezüglich der Abstimmung, dass diese, erst als Mitteilung aufgeführte Punkt,
noch als Tagesordnungspunkt diskutiert werden sollte.
Dies geschah dann aber.
Es handelt sich hier um die Tempo 30 begrenzten Abschnitt in Stommel auf der Nettegasse zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang Richtung Stommelerbusch.
Es wurde 2017 (Vorschlag 2015) mit CDU und Grünen ein neuer Übergang geschaffen und aufgrund der schmalen Straßenführung und der einhergehenden Beschädigungen diverser Poller eine Tempobegrenzung eingeführt.
Da dieser Abschnitt eine sogeannte Ortstraße ist, sah man dieser Umsetzung aufgrund einer Gefahrensituation nichts im Wege stehend.
Inzwischen wurde durch eine neue Messung durch die Polizei und erneuter Beschäftigung dieses Thema festgestellt, dass der damalige Grund der Gefährdung nicht auf der Aufnahmeliste aufgeführt ist.
Diese beinhaltet eine Tempobegrenzung durch anliegende Schulen und Kitas zum Beispiel.
Da dies nicht der Fall ist, muss bei einer sogenannten Vorfahrtsstraße das innerörtliche Tempo von 50 gelten.
Die Stadtverwaltung will diesen Sachverhalt auch nicht weiter prüfen, sondern wird in nächster Zeit die Tempo 30 Schilde einfach entfernen.
Es gab eine sehr hitzige Diskussion von Grünen, SPD und BVP, welche mit Zwischenrufen und lauten entsetzen von Seiten der CDU als Indisskutabel dargestellt wurden.
Dies tut in einer Demokratie mit Diskussionskultur sehr weh und das nicht nur in den Ohren.
Ein klarer Verlust in meinen Augen.
11.)Mitteilungen des Vorsitzenden
- keine
12.) Mitteilungen der Verwaltung